Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten

Deutschland

Batteriegesetz

Alte Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll verstößt gegen das Batteriegesetz.

Sie können die Batterien und Akkus kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Sie können die Batterien auch an uns zurücksenden.

Endverbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Das folgend aufgeführte Symbol der durchgestrichenden Mülltonne bedeutet, dass der damit gekennzeichnet Artikel nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Weiterhin können die Mülltonnen mit folgenden chemichen Symbolen versehen sein:

  • Cd für Cadmium
  • Hg Quecksilber
  • Pb für Blei

Elektrogesetz

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Alte Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung von Elektrogeräten über den Hausmüll verstößt gegen das Elektrogesetz.

Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen und grundsätzlich Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen trennen.

Altgeräte können über Sammelstellen (Recyclinghöfe) entsorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten eigenverantwortlich sind.

Artikel, die das Symbold der durchgestrichenen Mülltonne aufweisen, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Österreich

GLN: 9008391688501

Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt.

Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt.

EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen. Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.

Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung. Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf folgender Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do.

Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Schweiz

Die vorgezogenen Recyclinggebühren werden durch uns bezahlt.

Alte Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei einer Rücknahmestelle abgegeben werden.

Alte Batterien uns Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen bei einer Rücknahmestelle abgegeben werden.

Das aufgeführte Symbol der durchgestrichenden Mülltonne bedeutet, dass der damit gekennzeichnet Artikel nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf

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